Die
Renunziation (Verb:
renunzieren) ist ein
völkerrechtlicher Akt, mit dem ein völkerrechtliches Subjekt einen Verzicht erklärt. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und wird auch
bei Gericht angewandt, wenn – in einem
Renunziationsschreiben – auf die Eingabe für eine weitere Verhandlung verzichtet wird. Ebenso wird die Verzichtleistung eines
Monarchen, Thronfolgers oder
Kronprätendenten auf die Krone bezeichnet (siehe
Abdikation).