Die
Reparationskommission, im Vertragstext
Wiedergutmachungsausschuss genannt, war ein nach dem
Ersten Weltkrieg mit Vertretern der
Entente besetzter fünfköpfiger Ausschuss, der die
deutschen Reparationsverpflichtungen festsetzte. Die Befugnisse der Kommission waren weitreichend: In ihrer Hand lag die Überwachung und Auslegung der Bestimmungen des
Friedensvertrages von Versailles. Die Rechtsgrundlage der Kommission war Artikel 233 und 234 des Versailler Vertrags.