Der
Repetundenprozess (actio de repetundis) war ein im
antiken Rom praktiziertes Gerichtsverfahren, welches zugunsten der Einwohner der
römischen Provinzen um ca. 200 v. Chr. eingeführt wurde. Auf diesem Wege konnten die Provinzialen gegen ausbeuterische
Statthalter vorgehen und widerrechtlich konfiszierten Besitz zurückfordern.