Ein
Rezept (v. lat.
recipere ‚nehmen‘, siehe auch Begriffsherkunft), auch
Verschreibung, ist in der
Medizin und
Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der
gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf „Kassenrezepten“ verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab (siehe auch
Rezeptabrechnung). Der Patient muss einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (
Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 8, 8a 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert ist, erhält ein „Privatrezept“. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke oder die Heilmittel bzw. Heilbehandlungen selbst begleichen. Auch Kassenpatienten erhalten ein Privatrezept, wenn die Verordnung keine Kassenleistung ist. Das Privatrezept erfordert keine besondere Form. Zum Teil werden grüne oder blaue Vordrucke verwendet, die im Aufbau dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln. Anderes gilt bei auf Privatrezept verordneten Betäubungsmitteln. Diese sind an die Verordnung auf einem BTM-Rezept gebunden.