Unter
Rezeptabrechnung versteht man die Abrechnung von
Kassenrezepten mit den gesetzlichen
Krankenkassen. Hierbei werden Leistungen im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nicht der privaten Versicherer abgerechnet. Parameter wie verordnete Medikamente, Identifikation der versicherten Person und des ausstellenden Arztes werden dabei, insbesondere im Hinblick auf eine spätere statistische Auswertung maschinell erfasst, um beispielsweise Rückschlüsse auf ein mögliches (
DMP-relevantes) Erkrankungsmuster des Patienten, oder die Verordnungsgewohnheiten des Arztes ziehen zu können. Die Maßgaben des
Datenschutzes sind dabei zu berücksichtigen.