Mit der
Rezeption des römischen Rechts ist die Beeinflussung der durch Gewohnheits- (
consuetudo) und
Partikularrecht zergliederten Rechtslandschaft im
Heiligen Römischen Reich (HRR) durch das
römisch-kanonische Recht gemeint. Diese geschah, gerade im Heiligen Römischen Reich, sehr intensiv und in mehreren Phasen. Selbst im 19. Jahrhundert, nach dem Untergang des Reiches, kam es durch die
Pandektenwissenschaft zu einer weiteren „Rezeptionswelle“, die die Entstehung des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland maßgeblich beeinflusste. Wichtige Wegbegleiter der Rezeption sind vor allem eine Verwissenschaftlichung des Rechtswesens sowie die Bestrebung, Rechtssätze und Thesen niederzuschreiben.