Der
Rheingau ist nach Abs. 1 Nr. 9
Weingesetz eines von 13 Anbaugebieten für
Qualitätswein in Deutschland. Es erstreckt sich hauptsächlich westlich des
Rheinknies bei
Wiesbaden auf einem schmalen Streifen zwischen dem hier nach Westen fließenden
Rhein und den nördlich davon gelegenen Höhen des
Taunus, schließt aber auch die Rebflächen in Wiesbaden und am nördlichen
Mainufer zwischen
Flörsheim und der Mainmündung ein.