Ein
Richter (
Lehnübersetzung aus
lat. „Leiter“, „Führer“) ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem
Gericht, der Aufgaben der
Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt. Abhängig von Ort und Zeit in der Geschichte ist das Amt des Richters mit unterschiedlichsten Anforderungen, Rechten, Pflichten und
Privilegien verbunden.