Ein
Richter (Lehnübersetzung aus ‚Leiter‘, ‚Führer‘) ist Inhaber eines
öffentlichen Amtes bei einem
Gericht, der – als
Einzelrichter oder Mitglied eines
Spruchkörpers – Aufgaben der
Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch
Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Um zu garantieren, dass nur
neutrale Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind (etwa bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei oder wenn sie selbst vom Gegenstand des Rechtsstreits betroffen sind). Zudem kann bei Besorgnis der
Befangenheit ein
Ablehnungsgesuch gegen den Richter gestellt werden.