Die
Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung) (kurz:
Niederspannungsrichtlinie) ist neben der
EMV-Richtlinie das wichtigste Regelungsinstrument für die Sicherheit
elektrisch betriebener
Geräte. Sie hebt die
Richtlinie 2006/95/EG auf, die übergangsweise bis zum 19. April 2016 ihre Gültigkeit behält.