Der Ausdruck
Ritterschaft (
mittelhochdeutsch ritterscaft) bezeichnete im Allgemeinen den niederen Adel in Deutschland. Zur Ritterschaft im engeren Sinn wurden aber nur die Angehörigen des niederen Adels gezählt, die rittermäßige Besitzungen (
Rittergüter) hatten und als Teil der
Landstände die Ritterschaft auf den
Landtagen bildeten.