Rundfunkempfänger
Rundfunkempfangsgerät
Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages „sind eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind“ (
§1, Abs.1, Satz 1 des RGebStV).