Als
Säkularisation wird ursprünglich die
staatliche Einziehung oder Nutzung
kirchlicher Besitztümer (Land oder Vermögen) bezeichnet. Im engeren Sinne versteht man unter
Säkularisation die Aufhebung kirchlicher Institutionen und die Verstaatlichung ihres Besitzes sowie die Einverleibung der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des
Heiligen Römischen Reiches durch größere Territorialstaaten während des
Napoleonischen Zeitalters. Man unterscheidet daher zwischen zwei Arten von Säkularisation: Einerseits die Einziehung und Aufhebung von Kirchengütern und andererseits die
Annektierung geistlicher Herrschaften.