Das
Saatgutverkehrsgesetz (SaatVerkG) regelt das „in Verkehr bringen“ von
Saatgut und Vermehrungsmaterial und reglementiert damit die Möglichkeiten der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Zuständig ist das
Bundessortenamt. Umgesetzt wird das Gesetz u.a. in der
Saatgutverordnung.