Der Begriff
Salzmaß steht, wie
Weinmaß,
Biermaß oder
Getreidemaß, für eine grobe Zuordnung von alten Maßen und Gewichten zu den Einheiten, mit denen das Handelsgut
Salz gemessen wurde. Oft von den Maßen für Getreide abgeleitet, war es nicht immer nur Volumenmaß oder ein Gewichtsmaß, sondern es war auch ein Stückmaß. Beispiel für Letztere ist das Maß
Pütsche, bei dem gewichtsmäßig festgelegte Scheiben gezählt wurden. In Bayern wurde Salz auch als Stückgut gehandelt:
- 1 Sack Salz = 134 Pfund (bayr.)
- 1 Kufe Salz = 150 Pfund (bayr.) (brutto)
- 1 Fässchen/Fassl = 170 Pfund (bayr.) (brutto)
- 1 großes Fass Salz = 550 Pfund (bayr.) (brutto)
Begriffe aus dem
Salzbergbau oder der
Salzsiederei fanden Eingang: Salzschiff, Scheibe, Korb,
Pfanne,
Stuhl. Gelegentlich wich das praktikable Salzmaß vom mit der
Salzsteuer belegten Maß trotz gleicher Bezeichnung ab.