Als
Satzglieder (auch
Satzkonstituenten) bezeichnet man in der
germanistischen Tradition der
Grammatik die Bestandteile, in die der
Satz „unmittelbar“ (auf oberster Ebene) zerlegt werden kann. Das Satzglied steht insofern im Gegensatz zum
Attribut, welches erst in einem darauf folgenden Zerlegungsschritt gefunden werden kann, also ein Teil eines Satzgliedes ist. Das
Prädikat eines Satzes wird oft nicht als Satzglied gewertet, sondern als etwas, wovon (andere) Satzglieder abhängen (dies wird jedoch unterschiedlich eingeordnet).