Als
Schachtförderung bezeichnet man im
Bergbau die Bewegung von Produkten,
Versatz, Material und Personen sowohl in
seigeren als auch in
tonnlägigen Schächten und
Blindschächten. Außerdem gehören zur Schachtförderung alle Betriebsmittel, Vorkehrungen und Einrichtungen, die für die Förderung vorgesehen sind. Sie umfasst die Förderung vom
Füllort bis zur
Hängebank.