Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger
Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her
Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die
Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das
Arbeitsrecht,
Sozialversicherungsrecht und
Steuerrecht mit sich bringen. Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Insofern gilt heute die Scheinselbständigkeit dem deutschen Gesetzgeber als eine Form der
Schwarzarbeit.