Unter
Schifffahrt (bis zur
Rechtschreibreform 1996 und z. B. bei traditionellen Firmennamen weiterhin:
Schiffahrt) versteht man die Benutzung von
Wasserfahrzeugen auf
Binnengewässern und
Meeren zu unterschiedlichen Zwecken, vor allem zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und
Gütern. Der Begriff „Schifffahrt“ ist nicht mit
Schiffsfahrt, also einer Fahrt mit einem Schiff, zu verwechseln.