Das Schiffsregister dient der dinglichen Zuordnung von Schiffen. Das Schiffsregisterrecht ist ein grundbuchähnliches Sonderrecht im Rahmen des Registerrechts. Schiffe werden in Deutschland und der Schweiz sachenrechtlich wie unbewegliche Sachen behandelt. Die Regelungen über bewegliche Sachen (Fahrnis) sind daher auf diese nicht oder nur eingeschränkt anwendbar.