Der für das
islamische Fiqh wichtige arabische Begriff
Schirk bedeutet „Beigesellung“,
Götzendienst,
Polytheismus,
Abgötterei,
Idolatrie oder Ähnliches. Er kommt von der Wurzel
š-r-k, die die Grundbedeutung „teilnehmen“, „Anteil haben“ trägt.
Schirk heißt also, andere oder anderes an der Einzigkeit
Gottes teilnehmen zu lassen:
aschraka . Gegenbegriff ist
Tauhīd ( tauḥīd) − „
Monotheismus“ − abgeleitet von der Wurzel
w-ḥ-d : „einzig oder allein sein“.