Schirk


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Schirk
Der für das islamische Fiqh wichtige arabische Begriff Schirk bedeutet „Beigesellung“, GötzendienstPolytheismusAbgöttereiIdolatrie oder Ähnliches. Er kommt von der Wurzel š-r-k, die die Grundbedeutung „teilnehmen“, „Anteil haben“ trägt. Schirk heißt also, andere oder anderes an der Einzigkeit Gottes teilnehmen zu lassen: aschraka . Gegenbegriff ist Tauhīd ( tauḥīd) − „Monotheismus“ − abgeleitet von der Wurzel w-ḥ-d : „einzig oder allein sein“.

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