Schirmlade


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Schirmlade
Als Schirmlade wird der Tresor einer Gemeinde oder der Vormundschaftsbehörde bezeichnet. Der Begriff ist wenig bekannt und wird am ehesten noch in der Schweiz verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Mündelvermögen; vgl. § 65 EG ZGB ZH: „Das Kindesvermögen ist wenn nötig zur Sicherstellung der Versorgungskosten in die Schirmlade zu legen.“ In früheren Zeiten wurden diese Vermögen in einer speziellen Truhe aufbewahrt, die durch mehrere Schlösser gesichert war. Die Schirmlade konnte nur geöffnet werden, wenn alle zuständigen Personen mit ihrem Schlüssel zugegen waren.

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