Eine
Schlägerei oder Prügelei ist eine
gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier
Personen. Teilweise wird oder wurde die Schlägerei auch als
Raufhandel bezeichnet . Die
Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) von
Johann Georg Krünitz bezeichnet eine Schlägerei als
„diejenige Handlung, da sich zwei oder mehrere Personen zusammen schlagen, es geschehe nun mit der bloßen Hand oder mit allerlei Werkzeugen“.