Als
Schlepperei wird im
österreichischen Recht die vorsätzliche Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einen Nachbarstaat Österreichs zum Zweck der Bereicherung bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein Delikt aus dem Bereich der Grenzkriminalität, dessen zentrales Merkmal die illegale Überschreitung einer Staatsgrenze ist.