Als
Schnellfahrstrecke (
SFS) oder
Strecke für den Hochgeschwindigkeitsverkehr (
HGV-Strecke) wird im
Eisenbahnverkehr eine Schienenstrecke bezeichnet, auf der Fahrgeschwindigkeiten von wenigstens 200 km/h möglich sind (also
Hochgeschwindigkeitsverkehr). Es kann sich dabei um
Neubaustrecken (NBS) oder
Ausbaustrecken (ABS) handeln, wobei die Kennzeichnung als NBS oder ABS keine Aussage über die darauf zu erreichende Geschwindigkeit beinhaltet.