Schrägaufzug


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Schrägaufzug
Ein Schrägaufzug ist allgemein ein Personen- und Lastenaufzug mit geneigter Fahrbahn, eingerichtet für die Überwindung einer Höhendistanz. Der Begriff wird in technischer und in rechtlicher Hinsicht unterschiedlich verwendet:
  • nach den Europäischen Normen (europäische Norm für Schrägaufzüge – prEN 81–22) ist der Schrägaufzug ein Spezialfall des Aufzugs, dessen Führungsschienen sowohl gegenüber der Senkrechten wie auch gegenüber der Waagrechten mehr als 15° geneigt sind;
  • Schrägaufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen, unterstehen der Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge);
  • in technischer Hinsicht ist der Schrägaufzug eine Standseilbahn mit nur einem Wagen.; wenn der Personentransport sein Hauptzweck ist, untersteht er der Seilbahnrichtlinie;
  • als Schrägaufzüge im weiteren Sinne können auch andere Aufstiegshilfen mit unterschiedlichsten sicherheitstechnischen Anforderungen und Einsatzzwecken (z. B. Bau- und MöbelaufzügeSchiffshebewerke), Treppenlifte etc.) bezeichnet werden.

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