Schriftform ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte
Schriftstücke,
Verträge oder
Urkunden schriftlich abgefasst sein müssen sowie vom
Aussteller und dessen Vertragspartner eigenhändig mit voller
Namensunterschrift zu unterzeichnen sind. Das Erfordernis der Schriftlichkeit kann auch durch Rechtsgeschäft vereinbart werden.