Schriftliche Leistungsnachweise in der
Schule umfassen Klassen-, Kursarbeiten und andere Lernerfolgskontrollen, die als Bestandteil der
Leistungsbeurteilung in die
Zeugnisse eingehen. Nicht hierunter fallen Tests, wie sie zur
Evaluierung, zum Beispiel im Rahmen von
Schulleistungsvergleichen, durchgeführt werden. Schriftliche Leistungsnachweise an einer Hochschule werden als
Klausuren bezeichnet. Schriftliche Leistungsnachweise unterliegen detaillierten rechtlichen Vorschriften. In Deutschland fallen diese Vorschriften als Teil des
Schulrechts oder
Hochschulrechts in die Kompetenz der Bundesländer.