Die
Schuldübernahme ist im deutschen (
§§ 414 ff.]des
BGB) und österreichischen (§§ 1404 ff. ABGB)
Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein
neuer Schuldner tritt. Die Zustimmung des Gläubigers ist erforderlich, damit er vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlungsunfähigen Schuldners geschützt wird. Das deutsche Recht regelt die Schuldübernahme in den § ff. BGB.