Das Schulsystem in Deutschland untersteht gem. Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes dem Staat. Unbeschadet dessen wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährt (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). Vorschulen gibt es nicht (Abs. 6). Schulen fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, daher ist die konkrete Ausgestaltung des Schulwesens sehr unterschiedlich. Das Schulsystem umfasst einen wichtigen Teil des Bildungssystems in Deutschland.