Der
Schultheiß oder
Schuldheiß (von ‚Leistung Befehlender‘, latinisiert (mittellat.)
sculte(t)us) bezeichnet einen in vielen
westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten,
der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißes sind
Schulte,
Schultes oder
Schulze. Früher wurde zwischen dem
Stadtschulzen und dem
Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.