Als
Schulträger (in
Österreich:
Schulerhalter) bezeichnet man natürliche oder
juristische Personen, die eine
Schule betreiben, also für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen; sie tragen die Kosten der Schule. Oftmals ist damit auch das
Eigentum am Schulgebäude verbunden, doch kann das Schulgebäude auch angemietet oder gepachtet sein, so dass es sich nicht im Eigentum des Schulträgers befindet. Dann trägt der Schulträger die Kosten für Miete der Schulräume. Der Schulträger ist in der Regel nicht für die Kosten des lehrenden Personals zuständig.