Schutzhaft


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Schutzhaft
Unter dem euphemistisch formulierten Begriff Schutzhaft wurden in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland Regimegegner und andere missliebige Personen allein aufgrund polizeilicher Anordnung inhaftiert, ohne dass dies einer richterlichen Kontrolle unterlag, etwa im Wege der Haftprüfung. Dies geschah anfänglich überwiegend durch Mitglieder nationalsozialistischer Organisationen wie der SA und der SS, später durch die auch aus SS-Angehörigen bestehende Gestapo. Die Gefangenen wurden in – der nationalsozialistischen Partei unterstehenden – Haftstätten, den sogenannten Konzentrationslagern („KZ“s) festgehalten, misshandelt und ermordet.

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