Unter dem
euphemistisch formulierten Begriff
Schutzhaft wurden in der
Zeit des Nationalsozialismus in
Deutschland Regimegegner und andere missliebige Personen allein aufgrund polizeilicher Anordnung inhaftiert, ohne dass dies einer richterlichen Kontrolle unterlag, etwa im Wege der
Haftprüfung. Dies geschah anfänglich überwiegend durch Mitglieder
nationalsozialistischer Organisationen wie der
SA und der
SS, später durch die auch aus SS-Angehörigen bestehende
Gestapo. Die Gefangenen wurden in – der nationalsozialistischen Partei unterstehenden – Haftstätten, den sogenannten
Konzentrationslagern („KZ“s) festgehalten, misshandelt und ermordet.