Schwägerschaft oder
Affinität (
lateinisch affinitas „Schwägerschaft“) bezeichnet eine durch
Heirat oder
Verpartnerung vermittelte
indirekte Verwandtschaftsbeziehung zwischen nicht
biologisch oder
rechtlich miteinander verwandten Personen. Die mit einer Person Verschwägerten heißen
Schwager oder
Schwägerin (
Plural: Schwäger, Schwägerinnen) und werden allgemein auch
angeheiratete Verwandte genannt. Was Schwägerschaft im Einzelnen bedeutet und beinhaltet, wird im
rechtlichen und im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich definiert.