Schwankungsreserve


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Nachhaltigkeitsrücklage
Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen gemäß SGB VI eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) vorhalten. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen. Aus ihr sind zum einen unterjährige Defizite zu decken und saisonal bedingte Einnahmenschwankungen im Jahresverlauf auszugleichen, sodass kurzfristige Beitragssatzanpassungen vermieden werden. Zum anderen ist sie zum Ausgleich überjähriger konjunktureller Defizite zu verwenden, damit der Beitragssatz auch im Konjunkturverlauf stabil gehalten werden kann.

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