Seigneurie


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Grundherrschaft
Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft - in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt - war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums. Grundherrschaft ist ein kennzeichnender Begriff aus der mittelalterlichen und neuzeitlichen Sozial- und Rechtsgeschichte.

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Seigneur
Seigneur (deutsch Herr) nannte sich in Frankreich ehemals jemand, der ein Lehen der Krone mit allen damit verbundenen Rechten über Person und Eigentum besaß. Diese Form der Herrschaft nannte man Seigneurie, den Inbegriff der Rechte aber, die dem Seigneur gebührten, Seigneuriage, und den Seigneur selbst Seigneur justicier, weil er die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit über sein Lehen ausübte. Seit der Aufhebung des Lehnswesens am 4. August 1789 gab es diesen Status nicht mehr; der Titel wurde nur noch gegenüber souveränen Fürsten und Prinzen aus deren Familie benutzt.

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