Das
Selbstbestimmungsrecht ist ein Gedanke der
Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das
Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von
staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.