Unter
Selbstbeteiligung (
Selbstbehalt,
Eigenanteil,
Kostenbeteiligung oder
Zuzahlung, auch
Franchise) versteht man im
Versicherungswesen den Anteil, den der
Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.