Selbstbindung der Verwaltung


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Selbstbindung der Verwaltung
Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln, insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.

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