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Selbstbindung der Verwaltung
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Selbstbindung der Verwaltung
Die
Selbstbindung der Verwaltung
ist eine Rechtsfigur des deutschen
Verwaltungsrechts
und bezeichnet die Bindung einer
Verwaltungsbehörde
durch früheres tatsächliches Handeln, insbesondere im Bereich der
Leistungsverwaltung
.
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