Unter
Selbstverwaltung versteht die
Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen (
juristische Personen). Damit werden die Bürger unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt. Selbstverwaltung ist damit ein grundsätzlich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mit-Gestaltung (
Subsidiaritätsprinzip). Dem wird begrifflich die
staatliche Verwaltung gegenübergestellt, was insoweit ungenau ist, als auch Träger der Selbstverwaltung Teil der staatlichen Verwaltung im weiteren Sinne sind (
mittelbare Staatsverwaltung). Typische Organisationsform der Selbstverwaltung ist die
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von ihr gesetzten Normen ergehen im Normalfall als autonome
Satzungen. Sie kann meist von ihren Mitgliedern
Beiträge erheben.