Eine
Seligsprechung oder
Beatifikation (v. „selig“, „glücklich“, „machen“, „tun“) ist in der
römisch-katholischen Kirche ein
kirchenrechtliches Verfahren, bei dessen Abschluss der
Papst nach entsprechender Prüfung erklärt, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet werden und als solcher öffentlich
verehrt werden darf. Voraussetzung sind entweder das
Martyrium oder ein heroischer Tugendgrad und – im Falle, dass es sich nicht um einen Märtyrer handelt – der Nachweis eines
Wunders, das auf die Anrufung des Seligen und dessen Fürsprache bei Gott bewirkt wurde. Im Unterschied zur
Heiligsprechung wird bei der Seligsprechung nur die Verehrung durch die Ortskirche gestattet.