Der
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die
Landesregierung der Freien und Hansestadt
Hamburg und wird als das
Staatsoberhaupt Hamburgs angesehen. Der Senat ist als
Regierung das oberste Leitungsorgan des
deutschen Bundeslandes und dessen Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den
Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben.