Sicherheitsbehörden sind in BayernBehörden, welche zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Unterbindung und Beseitigung von Störungen berufen sind. Rechtliche Grundlage bildet das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Die Bayerischen Sicherheitsbehörden sind vergleichbar mit den Ordnungsbehörden bzw. der Verwaltungspolizei anderer Bundesländer.