Sicherstellung ist ein
Rechtsbegriff für verschiedene
Maßnahmen in verschiedenen Rechtsarten mit unterschiedlichen Zielsetzungen (s.u.). Ziel aller Sicherstellungen ist der Übergang der Sachherrschaft in
hoheitlichen Gewahrsam. Gemein ist ihnen auch der Geltungsbereich im
Eingriffsrecht. Es ist unerheblich, ob der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über eine Sache der Eigentümer ist oder nicht. Es wird in das
Grundrecht auf
Eigentum (
GG) eingegriffen.