Das „Sittengesetz“ im positiven Recht
Das
Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte
Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der
Allgemeinheit und dem allgemeinen
Rechtsempfinden nach, d. h. der Mehrheit der Mitglieder einer
Gemeinschaft, als
sittengemäß bzw. anstößig gilt. Insofern wird es als eine quasi
kollektive Übereinkunft darüber, was für das Zusammenleben gesitteter Wesen verbindlich sein soll, stark durch die Ansichten der
Gesellschaft und die dort vorherrschenden
Moralvorstellungen geprägt. Es ist also einem steten Fluss unterworfen.