Solvabilitätsverordnung


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Solvabilitätsverordnung
Die Solvabilitätsverordnung (SolvV – Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Dezember 2006 im Rahmen des Bankenaufsichtsrechts. Sie konkretisiert die Anforderungen der § ff. Kreditwesengesetz über die Mindesteigenkapitalbestimmungen. Eine gleichnamige Verordnung mit vergleichbarem Regelungszweck besteht auch im österreichischen Aufsichtsrecht.

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