Unter einer
Sommerresidenz (oder auch einem
Sommerschloss) versteht man ein
Schloss, das nur vorübergehend – vor allem im Sommer – bewohnt wurde und das sich häufig in relativer Nähe zum eigentlichen Stammsitz des Erbauers befand. Im übertragenen Sinn wird damit auch der Standort eines Sommerschlosses oder ein sonstiger, vorübergehend genutzter „Sommeraufenthaltsort“ von
Herrschern bezeichnet, wie zum Beispiel eine Ortschaft, oft ein
Kurort, eine Region oder eine Insel.