Im deutschen
Sortenschutzgesetz (
SortSchG) werden Voraussetzungen und Inhalt des
Sortenschutzes geregelt (
Abschnitt 1). Weiterhin werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des
Bundessortenamtes festgelegt (
Abschnitt 2). Auch das genaue Verfahren zur Erlangung und Erhaltung des Sortenschutzes einer
Sorte und mögliche Änderungen sind klar niedergeschrieben (
Abschnitt 3). Unter
Abschnitt 4 werden die Verfahren vor Gericht geregelt und unter
Abschnitt 5 geht man auf Rechtsverletzungen ein.
Abschnitt 6 beinhaltet die Schlussvorschriften.