Sortenschutzgesetz


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Sortenschutzgesetz
Im deutschen Sortenschutzgesetz (SortSchG) werden Voraussetzungen und Inhalt des Sortenschutzes geregelt (Abschnitt 1). Weiterhin werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundessortenamtes festgelegt (Abschnitt 2). Auch das genaue Verfahren zur Erlangung und Erhaltung des Sortenschutzes einer Sorte und mögliche Änderungen sind klar niedergeschrieben (Abschnitt 3). Unter Abschnitt 4 werden die Verfahren vor Gericht geregelt und unter Abschnitt 5 geht man auf Rechtsverletzungen ein. Abschnitt 6 beinhaltet die Schlussvorschriften.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License