Sozialstationen sind Einrichtungen von privaten oder öffentlichen Trägern der
Freien Wohlfahrtspflege (z. B.
Deutsches Rotes Kreuz,
Caritas und
Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Ursprünglich waren die Entgelte für Kirchenangehörige oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung musste inzwischen der neueren Sozialgesetzgebung angepasst werden. Sozialstationen sind Teil der professionellen Pflege (
Alten- bzw.
Krankenpflege; geregelt durch das
Sozialgesetzbuch V bzw.
XI) – deshalb ist der manchmal ähnlich verwendete Begriff
häusliche Alten- und Krankenpflege nicht ganz genau; er ist eher ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeitsbereiche der Sozialstationen und anderer ambulanter Dienste. Gleichartige Dienste von gewerblichen Anbietern laufen häufig unter dem Oberbegriff
ambulante Pflegedienste. Dieser Oberbegriff ist allerdings weniger gebräuchlich, weil historisch die Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter waren, wie der Name mancher evangelisch getragener Einrichtung noch das „Diakonie-Station“ umfasst.